
WEIL KLARHEIT VERTRAUEN SCHAFFT.
WEIL KLARHEIT VERTRAUEN SCHAFFT.
Hier findest du alle wichtigen rechtlichen Infos rund um dein Yoga for Athletes Angebot – verständlich, fair und auf den Punkt gebracht.
Hier findest du alle wichtigen rechtlichen Infos rund um dein Yoga for Athletes Angebot – verständlich, fair und auf den Punkt gebracht.
Stand: 29. Oktober 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) von Yoga for Athletes (nachfolgend „Y4A“)
Adresse: Ulmenhof 7, 19348 Perleberg
Webseite: www.yoga-for-athletes.de
Telefon: +49 162 1308229
E-Mail: info@yoga-for-athletes.de
ALLGEMEINER TEIL
§ 1. Struktur der Vereinbarung
- Die Regelungen im Abschnitt „Allgemeiner Teil“ gelten für sämtliche Angebote und die Nutzung der Einrichtungen von Y4A, unabhängig von Ort, Zeit und Art der Durchführung, es sei denn, aus den jeweiligen Verträgen ergibt sich etwas anderes.
- Die Regelungen des Besonderen Teils gelten nur, wenn der dort definierte Anwendungsbereich für das konkrete Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien zutrifft.
§ 2. Adressatenkreis
- Die Verträge richten sich sowohl an Endkunden (B2C) als auch an Unternehmen (B2B)
- Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten jedoch für alle Geschlechter (m/w/d).
§ 3. Begriffsbestimmungen
Im Rahmen dieser Vereinbarung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- Auftraggeber: Die natürliche und/oder juristische Person, die ein Angebot annimmt, das auf diese Vereinbarung Bezug nimmt.
- Auftragnehmer: Die zu Beginn der Vertragsurkunde näher bezeichnete natürliche und/oder juristische Person, die als „Yoga-Lehrer“ benannt ist.
- Weitere Begriffsbestimmungen ergeben sich aus den Regelungen im Besonderen Teil.
§ 4. Haftung, Schadloshaltung & Selbstverantwortung
- Alle Einheiten des Yoga-Angebots werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt und dienen der Gesundheitsförderung sowie -prävention. Sie ersetzen keinen Arztbesuch.
- Die Teilnahme an den Angeboten setzt Selbstverantwortlichkeit und eine normale psychische sowie physische Belastbarkeit voraus. Teilnehmer, die sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden, sollten die Teilnahme vorher mit ihrem Therapeuten besprechen.
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
- Im eigenen Interesse ist es wichtig, Y4A über bestehende Krankheiten, Verletzungen oder Ähnliches zu informieren. Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung sollte umgehend fachärztlicher Rat eingeholt werden. Innerhalb des gesamten Yoga-Angebots wird keine Heilbehandlung durchgeführt.
- Y4A haftet für etwaige Schäden nur insoweit, als
- Y4A, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. In Fällen grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen.
- sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
- Darüber hinaus haftet Y4A für solche Schäden, die Y4A, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben, jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Für von Nutzern (einschließlich Teilnehmer, Kunden oder Mitglieder) mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Y4A keine Haftung. Es gilt die Hausordnung („Yoga Leitlinien“).
§ 5. Laufzeit des Vertrages
- Jeder Vertrag beginnt mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber, das auf die jeweilige Vertragsurkunde Bezug nimmt.
- Die Vertragslaufzeit wird durch die Regelungen im Besonderen Teil bestimmt.
- Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
§ 6. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle notwendigen Zuarbeiten und Informationen sowie die technischen und organisatorischen Voraussetzungen, die für die Entgegennahme der vereinbarten Leistung erforderlich sind und ihm bis oder bei Vertragsschluss bekannt gegeben werden, erfüllt sind.
§ 7. Vertragsgegenstand & Nutzung von Software und Plattformen
- Der jeweilige Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Besonderen Teil sowie dem konkreten Angebot des Auftragnehmers, das der Auftraggeber annimmt.
- Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die Durchführung von Online-Angeboten Zugriff auf Software und Plattformen einräumt, ist dies auf den Zeitraum beschränkt, in dem die schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den Parteien gilt, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Dies gilt sowohl für Software und Plattformen, die der Auftragnehmer betreibt, als auch für Software und Plattformen von Drittanbietern.
§ 8. Vergütung, Aufwendungen, Zahlungsweise & Fälligkeit
- Der Auftraggeber vergütet den Auftragnehmer gemäß den im Vertrag näher bezeichneten Bedingungen.
- Sämtliche Vergütungsangebote verstehen sich als Brutto- bzw. Netto-Angebote, wie im jeweiligen Vertrag angegeben. Soweit rechtlich erforderlich, kommt die jeweilige Umsatzsteuer hinzu und wird gesondert abgerechnet.
- Aufwendungen, wie z.B. Reisekosten, sind nicht durch die Vergütung nach Absatz 1 abgegolten und werden gesondert abgerechnet. Die Parteien sollen die Aufwendungen vor ihrem Entstehen klären. Unterlassen die Parteien eine Klärung, sind jedenfalls die nachfolgenden Aufwendungen wie folgt zu ersetzen:
- Anfahrtskosten mit 0,50 Euro (netto) pro Kilometer. Maßgeblich ist die tatsächlich zurückgelegte Entfernung vom Sitz des Auftragnehmers bis zum Ankunftsort. Alternativ kann der Auftragnehmer Verkehrsmittel wie Bahn, Bus oder Flugzeug buchen und hierbei stets 1. Klasse oder vergleichbare Reisebedingungen in Anspruch nehmen.
- Im Fall eines vertraglich vereinbarten, ein- oder mehrtägigen Aufenthalts des Auftragnehmers beim Auftraggeber erstattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer Übernachtungskosten von 120,00 Euro (netto) pro Tag als Pauschale.
- Die Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Enthält der Vertrag keine Angaben hierzu, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, die Vergütung wie folgt zu leisten:
- Per SEPA-Lastschriftverfahren
- Per Vorlasse.
Der Auftragnehmer hat die Details der Zahlungsmöglichkeiten auf Verlangen mitzuteilen.
- Die Fälligkeit ergibt sich aus den Regelungen im jeweils anwendbaren „Besonderen Teil“ bzw. den jeweiligen Verträgen.
§ 9. Beitragsanpassungen & Preisanpassungen
- Y4A ist berechtigt, die Preise einmal im Jahr anzupassen, wobei die Ankündigung der Anpassung unter Beachtung des § 315 BGB und der im jeweiligen Vertrag festgelegten Ankündigungsfrist erfolgt.
- Die Ankündigung erfolgt durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB).
- Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Beitrag im Verhältnis zu den von Y4A dann erbrachten Leistungen unangemessen ist.
- Dem Auftraggeber steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht zu, das mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung wirksam wird.
- Y4A ist berechtigt, eine Preisanpassung auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen, wenn:
- Sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz (Mehrwertsteuer) erhöht. In diesem Fall beschränkt sich die Preisanpassung auf den erhöhten Umsatzsteuersatz.
- Sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz ermäßigt. In diesem Fall ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend.
- Durch die Einführung sonstiger Verkehrssteuern die Preise angepasst werden müssen, wobei die Anpassung auf die neu eingeführten Steuern beschränkt ist.
§ 10. Widerrufsfrist & Stornierungsbedingungen
- Alle Verträge können innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform widerrufen werden.
- Yoga-Einheiten, die der Auftraggeber versäumt, auch bei vorheriger Absage, entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung aus dem jeweiligen Vertrag.
- Eine Übertragung der gebuchten Angebote auf Dritte ist nicht möglich.
- Änderungen oder Anpassungen des Yoga-Angebots bleiben Y4A vorbehalten. Bei solchen Änderungen wird kein Beitrag zurückerstattet, jedoch wird ein adäquater Ausgleich angeboten.
§ 11. Verfügbarkeit der Yoga Angebote
- Die Yoga-Angebote können ganzjährig und fortlaufend (auch in den Schulferien) gebucht werden.
- Urlaub (bis zu 30 Tage pro Jahr) wird im Voraus angekündigt.
- An gesetzlichen Feiertagen ist Y4A geschlossen.
- Im Falle von Krankheit oder anderen wichtigen Gründen behält sich Y4A vor, vertretungsweise eine andere qualifizierte Lehrkraft mit der Abhaltung des Yoga-Angebots zu beauftragen.
- Y4A behält sich zudem eine ausnahmsweise Schließung des Betriebs aus persönlichen Gründen vor (z.B. Weiterbildungen, Krankheit).
§ 12. Infektionsschutzklausel
Im Falle von staatlich verordneten Kontaktbeschränkungen oder zum präventiven Schutz nach Einschätzung des Lehrers kann das gesamte Angebot, insbesondere vor Ort gebuchte Yoga Kurse und Yoga Personal Training, online als reguläres Yoga-Angebot fortgeführt werden.
§ 13. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand & Erfüllungsort
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- oder Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Y4A jede Änderung vertragsrelevanter Daten (insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) mitzuteilen.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Es gilt das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
BESONDERER TEIL
§ 1. Yoga Probestunde
1. Die Anmeldung zur Yoga Probestunde muss in Textform erfolgen und ist rechtsverbindlich.
2. Die Buchung einer Yoga Probestunde berechtigt zur Teilnahme an einer Yogastunde jeglicher Dauer. Die Teilnahme kann vor Ort oder online erfolgen.
3. Eine Yoga Probestunde kann nur von Neukunden einmalig erworben werden.
4. Ein Termin für die Yoga Probestunde wird erst nach Zahlungseingang der Gebühr fest gebucht und bestätigt (Anmeldebestätigung/Buchungsbestätigung).
5. Der Preis der Probestunde kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
6. Yoga Probestunden, die vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei rechtzeitiger Absage kann die verpasste Einheit nach Absprache und nach Verfügbarkeit innerhalb einer Woche in einem anderen Kurs nachgeholt werden.
8. Bei Absagen innerhalb der letzten 24 Stunden fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Kosten der Yoga Probestunde an.
9. Bei Nichterscheinen gibt es keine Erstattung, unabhängig vom Grund des Nicht-Erscheinens.
§ 2. Geschlossene Yoga Kurse (zeitnah: Krankenkassenzertifizierte Kurse)
1. Die Anmeldung zu Geschlossenen Yoga Kursen muss in Textform erfolgen und ist rechtsverbindlich.
2. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei beschränkter Teilnehmerzahl eines Kurses bestimmt sich der Teilnehmerkreis nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
3. Die Teilnahme am Geschlossenen Yoga Kurs wird erst nach Zahlungseingang der Gebühr fest gebucht und bestätigt (Anmeldebestätigung/Buchungsbestätigung).
4. Sollte sich der Teilnehmer nach der ersten Einheit gegen die weitere Kursteilnahme entscheiden, erhält er die Kursgebühr anteilig zurück.
5. Die Buchung des Geschlossenen Yoga Kurses berechtigt zur Teilnahme an allen angegebenen Terminen des jeweiligen Kurses. Die Teilnahme kann vor Ort oder online erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Termine können nicht nachgeholt werden.
7. Ein Kurs findet nur statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
8. Der Preis des Geschlossenen Yoga Kurses kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
9. Bei Nichterscheinen gibt es keine Erstattung, unabhängig vom Grund des Nicht-Erscheinens.
§ 4. Mitgliedschaften (Monats-Pässe) für Fortlaufende Kurse
1. Y4A bietet wöchentlich stattfindenden Yoga-Unterricht in verschiedenen Formen an. Die Kursdauer kann variieren.
2. Die Anmeldung zum Kursangebot muss in Textform erfolgen und ist rechtsverbindlich.
3. Anmeldungen zu festen Kursen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei beschränkter Teilnehmerzahl eines Kurses bestimmt sich der Teilnehmerkreis nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
4. Durch den Erhalt einer schriftlichen Bestätigung der Anmeldung, kommt der für beide Parteien bindende Mitgliedsvertrag zustande. Der Mitgliedsvertrag verpflichtet zur Zahlung des Beitrags.
5. Die Buchung der Yoga-Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen im Vertrag festgehaltenen Terminen des jeweiligen Kurses innerhalb des vereinbarten Zeitraums. Die Teilnahme kann vor Ort oder online erfolgen.
6. Der Kursbeitrag ist fortlaufend monatlich ab Vertragsbeginn bis zur Kündigung (einschließlich Kündigungsfrist) fällig.
7. Yoga-Einheiten, die vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei rechtzeitiger Absage kann die verpasste Einheit nach Absprache und nach Verfügbarkeit innerhalb einer Woche in einem anderen Kurs nachgeholt werden. Versäumte Stunden können nicht an Dritte übertragen werden.
8. Der monatliche Beitrag ist auch während Urlaubs-/Ferienzeiten und bei versäumtem Unterricht zu zahlen.
9. Die Rückerstattung von bereits gezahlten Kursgebühren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
10. Die Preise und der Umfang der Leistungen der verschiedenen Monatspässe können der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
11. Bei einer Unterbelegung von weniger als 4 Personen behält sich Y4A vor, den Kurs ausfallen zu lassen. In diesem Fall kann die Einheit in einem anderen Kurs nachgeholt werden.
§ 5. Yoga Specials
1. Die Anmeldung zu Yoga Tagen muss in Textform erfolgen und ist rechtsverbindlich.
2. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei beschränkter Teilnehmerzahl eines Yoga Specials bestimmt sich der Teilnehmerkreis nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
3. Die Teilnahme am Yoga Specials wird erst nach Zahlungseingang der Gebühr fest gebucht und bestätigt (Anmeldebestätigung/Buchungsbestätigung).
4. Yoga Specials, die vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb der letzten 24 Stunden fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Kosten des Yoga Specials an.
6. Bei Nichterscheinen gibt es keine Erstattung, unabhängig vom Grund des Nicht-Erscheinens.
§ 6. Yoga Reisen & Retreats
1. Die Anmeldung zum Yoga Retreat muss in Textform erfolgen und ist rechtsverbindlich.
2. Die Anmeldung zum Yoga Retreat wird erst nach Zahlungseingang der Gebühr fest gebucht und bestätigt (Anmeldebestätigung/Buchungsbestätigung).
3. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei beschränkter Teilnehmerzahl eines Yoga Retreats bestimmt sich der Teilnehmerkreis nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
4. Retreats können aus Kostengründen nur ab einer Mindestteilnehmerzahl abgehalten werden.
5. Der Ablauf des Retreats setzt eine gemeinsame oder zumindest räumlich nah beieinander liegende Unterbringung der Teilnehmer voraus.
6. Teilnehmer sind verpflichtet, sich während des Retreats respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten. Verstöße gegen die Verhaltensregeln können zu einem Ausschluss vom Retreat führen.
7. Die Retreats finden in der Regel außerhalb Deutschlands statt.
8. Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für das Vorliegen aller erforderlichen Reisedokumente, einschließlich gültiger Reisepässe, Visa und anderer Einreisebestimmungen.
9. Bei Retreats, die in Länder mit besonderen Gesundheitsvorschriften führen, muss der Teilnehmer sicherstellen, dass alle erforderlichen Gesundheitsdokumente, einschließlich Impfungen, vorliegen.
10. Die Bedingungen der Verpflegung können der jeweiligen Beschreibung des Yoga Retreats entnommen werden.
11. Die Hin- und Rückreise zum Yoga Retreat liegt in der Verantwortung des Teilnehmers.
12. Die Zahlungsbedingungen und Fristen für Rückerstattungen im Falle einer Stornierung durch den Teilnehmer werden im Retreat-Vertrag detailliert geregelt.
13. Es wird empfohlen, eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die auch Krankenversicherung für Auslandsreisen umfasst.
14. Y4A behält sich das Recht vor, Änderungen am Programm oder an den Referenten vorzunehmen, wenn dies erforderlich ist. In solchen Fällen wird Y4A den Teilnehmer umgehend informieren.
15. Sollte Y4A das Retreat aus wichtigen Gründen absagen oder verschieben müssen, wird der Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet oder auf das verschobene Retreat angerechnet.
16. Alle zusätzlichen Vereinbarungen oder Sonderwünsche, die nicht im ursprünglichen Retreat-Vertrag enthalten sind, müssen schriftlich festgehalten und von Y4A bestätigt werden.
§ 7. Yoga Personal Training
1. Termine für Yoga Personal Trainings müssen in Textform vereinbart werden.
2. Die erste Yoga Personal Training Einheit („Erststunde“) dauert 75-90 Minuten und umfasst eine fundierte Anamnese. Nachfolgetermine haben eine Dauer von 60 Minuten.
3. Yoga Personal Trainings können als Einzeltermine oder im Paket gebucht werden.
4. Ein Termin für ein Yoga Personal Training wird erst nach Zahlungseingang der Gebühr fest gebucht und bestätigt.
5. Die Preise der Erststunden, Einzelstunden und Yoga Personal Training Pakete können der zuletzt gültigen Preisliste entnommen werden.
6. Eine Absage oder Terminverschiebung ist bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Danach fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75% der Gebühr für die Yoga Personal Einheit an.
7. Bei Nichterscheinen gibt es keine Erstattung, unabhängig vom Grund des Fehlens.
§ 8. Business & Vereins Yoga
1. Terminvereinbarung: Termine für Business/Verreins Yoga müssen in Textform vereinbart werden.
2. Leistungsumfang: Die Inhalte und Dauer der Business/Vereins Yoga Einheiten werden individuell nach den Bedürfnissen des Unternehmens/Vereins gestaltet. Die erste Sitzung umfasst eine ausführliche Bedarfserhebung und Planung.
3. Durchführung: Die Yoga-Sitzungen werden online durchgeführt.
4. Buchungsoptionen: Business/Vereins Yoga kann als Einzeltermine oder im Rahmen eines maßgeschneiderten Programms gebucht werden.
5. Bestätigung: Ein Termin für Business/Vereins Yoga wird erst nach Zahlungseingang der vereinbarten Gebühr fest gebucht und bestätigt.
6. Preise: Die Preise für Business/Vereins Yoga Einheiten und Programme werden individuell vereinbart.
7. Absage und Verschiebung: Eine Absage oder Verschiebung eines Termins ist werktäglich bis 48 Stunden vor dem geplanten Termin kostenfrei möglich. Bei kurzfristiger Absage oder Verschiebung innerhalb von 48 Stunden wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühr fällig.
8. Nichterscheinen: Bei Nichterscheinen oder Nicht-Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen ohne vorherige Absage innerhalb der Frist erfolgt keine Erstattung.
9. Vertraulichkeit: Y4A verpflichtet sich, alle im Rahmen des Business/Vereins Yoga gewonnenen Informationen über das Unternehmen/den Verein und seine Mitarbeiter/Mitglieder vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

